Allgemeine Geschäftsbedingungen Bowers University

1. Geltung Bei Auftragserteilung gelten nachstehende Bedingungen als vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen
sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommen.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot & Vertragsabschluß Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind
freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen.
Muster werden nur nach Anforderung und gegen Lieferschein gesendet oder gefertigt. Sie werden bei ausbleibender
Rückgabe 2 Wochen nach Lieferung berechnet. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen
gesonderte Berechnung angefertigt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers,
einschließlich dadurch entstehender Maschinenstillstandskosten, werden weiterberechnet. Hierin eingeschlossen sind auch
Wiederholungen von Andrucken, die wegen geringfügigen, technisch unvermeidbaren Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3. Zahlungsbedingungen Neukunden erhalten die erste Lieferung per Nachnahme. Nachnahmegebühren werden weiterbelastet.
Nach Gewährung eines Kreditrahmens gelten 30 Tage rein netto. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung
und Gefahr des Empfängers. Es wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von uns
nutzbare Versandart gewählt.
4. Lieferung Lieferfristen sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst dann zum
Rücktritt berechtigt, wenn auch eine schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen
Vorschriften ergibt. Teillieferungen sind zulässig und entsprechend der Zahlungsbedingungen zahlbar.
Bei überfälligen Posten behalten wir uns weitere Lieferungen vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der
beauftragten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen
Ansprüche unser uneingeschränktes Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits weiterverarbeitete Waren.
Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer
Ware gelten die entstehenden Forderungen als an uns abgetreten.
6. Reklamationen Reklamationen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden und müssen uns schriftlich
mitgeteilt werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen.
Unsere Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus
zu verschicken. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete Mängel
werden innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
Andere Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bestehen nur, falls die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, oder falls eine von uns zugesicherte
Eigenschaft nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen
oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag
Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung
für die Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Ebensowenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen
von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. beanstandet werden. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung
von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften oder die guten Sitten leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
7. Verwahrung und Versicherung Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger
(z.B. Textilien) und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie
Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum
Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Eine Haftung für Beschädigungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Versicherung dieser Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu besorgen.
8. Eigentum und Urheberrecht Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen,
Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben unser Eigentum,
sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder
sonstige Schutzrecht an von uns entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen,
sofern mit dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für einen
Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zur
Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung keine
Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen.
9. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine
Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft. Stand 12/2010